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6th Januar 2009 04:59 GMT
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Celebpoker.com (“Celebpoker”) macht Geschäfte mit Produktion, Marketing und Vertrieb von Online-Spielen (die „Dienstleistung”). Zugriff auf die Spiele verläuft über das Internet mit Hilfe eines Computers, Modem und/oder Direktanschluss.

Die Übergabefirma oder –person („Übergabefirma“) wünscht und Celebpoker akzeptiert das nichtausschließliche recht und die Lizenz zum Anbieten und Vertreiben der Dienstleistung und des Celebpoker-Partnerprogramms. Dafür wird Celebpoker der Übergabefirma für deren Vertriebsaktivitäten eine Kompensation zahlen, die sich an folgenden Bedingungen orientiert:

1. Bereitstellung und Genehmigung einer zur Veranstaltungs- und Vertriebslizenz


1.1. Celebpoker erteilt der Übergabefirma das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die Dienstleistung in Verbindung mit den hier gelisteten Bedingungen anzubieten und zu vermarkten. Andere Rechte und Lizenzen, die hier nicht ausdrücklich genannt werden bleiben bei Celebpoker.

2. Pflichten von Celebpoker


2.1. Celebpoker behält das Recht den Service und das Partnerprogramm in jeder Form anzubieten, die Celebpoker für angemessen hält. Celebpoker behält sich das Recht vor, den Service oder Teile davon jederzeit und in jeder Weise zu verändern, Änderungen beim Affiliate-Programm vorzunehmen, ohne die Übergabefirma oder Person vorab zu informieren. Irgendwelche strategischen Änderungen gegenüber der Übergabefirma, wie z.B. Abbruch der Dienstleistung werden allerdings nur nach vorheriger Ankündigung vollzogen.

2.2. Celebpoker behält das Recht, beliebige Teile der Dienstleistung zu streichen, zu verändern und/oder sein Affiliate-Programm zu jeder Zeit und auf beliebige Weise einzustellen, wenn Celebpoker dies für angemessen hält. Sollte Celebpoker irgendwelche Veranstaltungsrechte wegen Bruchs dieser Regeln durch die Übergabefirma streichen, so wird die Übergabefirma vorab informieren, so dass die Übergabefirma gewünschte Modifikationen vornehmen kann. Die Streichung wird sieben Tage nach Ankündigung wirksam, es sei denn die gewünschten Modifikationen wurden durchgeführt oder es ist innerhalb der sieben Tage zu neuen Vereinbarungen zwischen Celebpoker und der Übergabefirma gekommen.

2.3. Ungeachtet dieser Vertragsbedingungen kann Celebpoker nicht verantwortlich oder haftbar gemacht werden für irgendwelche Einkommensverluste bei der Übergabefirma, oder den Verlust der Möglichkeit der Übergabefirma, Einkommen zu generieren; selbst wenn sich derartige Verluste aus der Verhinderung von Celebpoker resultieren, die Dienstleistung anzubieten und/oder das Affiliate-Programm durchzuführen, wie es in diesen Bedingungen beschrieben ist, unabhängig davon ob Celebpoker direkt verantwortlich ist oder eine dritte Partei.

3. Pflichten der Übergabefirma


3.1. Die Übergabefirma wird nach besten Möglichkeiten aktiv und effektiv die Dienstleistung vermarkten und optional das Celebpoker-Affiliate-Programm so intensiv wie möglich, damit ein Maximum an Nutzen für die Übergabefirma und Celebpoker möglich wird.

3.2. Die Übergabefirma wird nur ein solcher Weise werben, dass kein Gesetz verletzt wird. Die Werbung muss positiv auf die geschäftliche Reputation von Celebpoker zurückstrahlen. Speziell wird die Übergabefirma die Dienstleistung und das Affiliate-Programm in einer Weise an den Markt bringen, die mit Stil und Inhalt der Dienstleistung übereinstimmt. Celebpoker hat daher das Recht, die Art der Werbung und des Marketings der Übergabefirma zu überprüfen, zu genehmigen oder abzulehnen. Die Genehmigung soll nicht ohne Grund verzögert oder zurückgehalten werden.

3.3. Die Genehmigung kann entzogen werden, wenn Celebpoker in alleinigem Ermessen feststellt, dass Aktivitäten der Übergabefirma den geschäftlichen Ruf mindern oder beschädigen könnten. Das Gleiche gilt, wenn Celebpoker durch diese Aktivitäten gerichtlichen Auseinandersetzungen ausgesetzt würde.

3.4. Celebpoker kann unter keinen Umständen haftbar gemacht werden für irgendwelche Forderungen, die gegenüber Celebpoker aufgrund der Marketing- und Promotionsaktivitäten der Übergabefirma erhoben werden. Die Übergabefirma wird Celebpoker in solchen Fällen schützen und entschädigen. Dies gilt ungeachtet der Genehmigung wie sie unter 3.2 dieser Bedingungen beschrieben ist.

Die Übergabefirma wird alle Kosten und Auslagen im Zusammenhang mit Werbung, Marketing und Promotion der Dienstleistung und/oder des Celebpoker-Affiliate-Programms tragen. Dazu gehören ohne Begrenzung auch die direkten Kosten des Marketings.

4. Kompensation


4.1. Die Kompensation der Übergabefirma (“Übergabeprämie”) wird folgendermaßen definiert: Es ist (1) ein festgelegter Prozentsatz des monatlichen Bruttoeinkommens, generiert durch die Kunden („Nutzer“) die vorab über die Übergabefirma zur Celebpoker-Dienstleistung gekommen sind und (2) ein Prozentsatz der Provision, die jeder Celebpoker-Affiliate-Programmteilnehmer verdient hat, der vorab über die Übergabefirma zur Celebpoker-Dienstleistung gekommen ist. Das monatliche Bruttoeinkommen wird errechnet aus: monatliches Bruttoeinkommen = monatliche Summe der Depotkonten minus monatliche Summe der Depotkonten-Guthaben minus monatliche Summe der Kontenabhebungen bezogen auf alle Übergabe-Kunden.

Die Übergabefirma, die andere zur Teilnahme am Celebpoker-Affiliate-Programm verweist, wird als „Primär-Partner“ definiert. Jeder verwiesene Programmteilnehmer wird als „Sub-Partner“ des „Primär-Partners“ definiert. Das Celebpoker-Affiliate-Programm erlaubt der Übergabefirma in ihrer Funktion als „Primär-Partner“ prozentuale Anteile der Kommission von jedem „Sub-Partner“ auf nicht mehr als fünf Unterebenen einzunehmen. (Dabei sind Sub-Partner der Ebene 1 direkt über Links von der Webseite des Primär-Partners verwiesen worden, Sub-Partner der Ebene 2 über die Webseite eines Sub-Partners auf Ebene 1 und so weiter).

Die aktuelle Übergabeprämie entspricht:

(1) 30% des Bruttoeinkommens bis zu € 100.000, generiert durch Nutzer der Dienstleistung, die durch die Übergabefirma zur Dienstleistung gekommen sind. Übersteigt das beschriebene Bruttoeinkommen € 100.000, so wird über den prozentualen Anteil des übersteigenden Betrags separat zwischen beiden Parteien verhandelt.

(2) 10% - 1% der monatlichen Kommissionen auf Bruttoeinkommen aller Sub-Partner 1 – 5. Der aktuelle Prozentsatz für jede Sub-Ebene ist in der Tabelle unten spezifiziert:
Sub-Partner Ebene Ihre Kompensation (als Prozentsatz der Sub-Partner Kommissionen) 1 (Partner die direkt über Ihre Webseite kommen)10%2 (Partner, die über Sub-Partner der Ebene 1 kommen) 8%3 (Partner, die über Sub-Partner der Ebene 2 kommen)5%4 (Partner, die über Sub-Partner der Ebene 3 kommen)2.5%
5 (Partner, die über Sub-Partner der Ebene 4 kommen) 1%

4.2. Boss Media wird der Übergabefirma auf Anfrage monatlich die Dienste bezahlen, die im Vormonat angefallen sind. Angefragte und bestätigte Beträge werden vor dem 20. Tag des Monats an die Übergabefirma zur Zahlung angewiesen. Sollte die zu zahlende Summe geringer als € 50 sein, so wird sie dem nächsten Monat zugeschlagen, sobald der kumulierte Betrag von € 50 überschritten wird.

4.3. Celebpoker hat das Recht, alle Zahlungen an die Übergabefirma zurück zu halten, sollte diese in irgendeiner Weise gegen diese Vertragsbedingungen verstoßen

5. Vertragslaufzeit und Widerruf


5.1. Celebpoker hat das Recht, Vertriebsrechte sofort zu kündigen, wenn die Übergabefirma diese Vertragsbedingungen verletzt. Solche Vertragsbrüche enthalten, sind aber nicht darauf beschränkt, Situationen, wo die Übergabefirma Werbung oder Marketing betreibt, die den geschäftlichen Ruf mindern oder beschädigen könnten. Das Gleiche gilt, wenn Celebpoker durch diese Aktivitäten gerichtlichen Auseinandersetzungen ausgesetzt würde.

5.2. Sollten Promotionsrechte widerrufen werden, wird die Übergabefirma sofort sämtliche Materialien, die Celebpoker gehören und die sich im Besitz der Übergabefirma oder deren Mitarbeiter, Angestellte oder Beauftragte befinden, an Celebpoker zurück geben. Die Übergabefirma wird außerdem sofort sämtliche Hyperlinks und anderes Material, für das Celebpoker ein Eigentumsrecht besitzt, von der Webseite der Übergabefirma und/oder von Webseiten ihrer Beauftragten entfernen.

5.3. Werden Promotionsrechte widerrufen und die Übergabefirma hat kein Pflichtversäumnis begangen, so hat die Übergabefirma Anspruch auf weitere vier Monate Übergabeprämie wie in Abschnitt 4.1. dieser Bedingungen beschrieben. Die Viermonatsfrist gilt ab dem tag des Widerrufs.

5.4. Sämtliche Informationen über die Nutzer der Dienstleistung von Celebpoker bleiben im Besitz von Celebpoker.

6. Kontoangaben


6.1. Sämtliche Zahlungen an die Übergabefirma werden am oder vor dem 20. Tag eines Monats für die aufgelaufenen Beträge des Vormonats angewiesen. Zusätzlich erhält die Übergabefirma eine schriftliche Aufschlüsselung über die zu zahlenden Beträge, basierend auf den Bedingungen unter Punkt 4.1. Zusätzlich kann Celebpoker von Zeit zu Zeit die Angaben angleichen, um Überzahlungen deutlich zu machen, Kundenrückforderungen an celebpoker oder Unterzahlungen an Kunden durch Celebpoker.

6.2. Die Übergabefirma hat die Möglichkeit, die Entwicklung der Übergabeprämien und Zahlbeträge in Echtzeit online auf einer sicheren Webseite zu verfolgen.

7. Ausschließlichkeit, Wettbewerbsverbot und Eigentumsrechte am Dienstleistungsnamen


7.1. Die Übergabefirma akzeptiert und bestätigt, dass Celebpoker mit Dritten Verhandlungen führen kann, um die Dienstleistung oder Versionen davon weiter zu vertreiben.

7.2. Die Übergabefirma hat nicht für die Handelsmarke, für Logos, Urheberrechte, Markennamen oder Festlegungen, die Celebpoker gehören gezahlt. Daher kann die Übergabefirma aus diesen Vertragsbedingungen keinen Rechtsanspruch darauf ableiten.

7.3. Die Übergabefirma bestätigt, dass Celebpoker alle Urheber- und Besitzrechte hat und hält, ebenso wie alle Rechte an sämtlicher Software, die durch Celebpoker bereitgestellt wird. Die Übergabefirma wird keinerlei Anspruch oder Interesse erhaben an Markennamen, Handelsnamen, Urheberrecht, Kennzeichen oder Logo, die Celebpoker gehören oder für die Celebpoker Lizenzen besitzt. Die Übergabefirma wird nichts unternehmen, was deren Wert oder deren Durchsetzung negativ beeinflussen könnte. Das schließt sämtliche Handlungen oder die Unterstützung sämtlicher Handlungen ein, die zu Urheberrechtsverletzungen bei Software führen könnten.

7.4. Die Übergabefirma darf nicht versuchen oder andere bei dem Versuch unterstützen, Handelsmarken oder –namen oder andere Besitzrechte bei Behörden registrieren zu lassen ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Erlaubnis durch Celebpoker. Die Übergabefirma darf der Software keine zusätzlichen Handelsmarken, Logos oder Handelsbezeichnungen zufügen. Sie muss sicherstellen, dass keine der Handelsmarken (oder Abwandlungen davon) i namen der Übergabefirma auftauchen. Die Übergabefirma wird keine Handelsmarke, keinen Handelsnamen und kein Logo von Celebpoker mit Celebpoker-fremden Produkten verbinden. Die Übergabefirma wird keine Hinweise auf Besitzrechte von Celebpoker an Dingen, die Celebpoker gehören verändern, löschen, abdecken oder überdrucken.

8. Vertraulichkeit und Verschwiegenheit


Die Übergabefirma und Celebpoker sind sich einig, dass sie gegenseitig Zugriff auf vertrauliche Informationen des anderen haben können und sich mit den Informationen vertraut machen können. Beide Seiten verständigen sich ausdrücklich darüber, dass sie die vertraulichen Informationen nicht missbräuchlich nutzen werden und die Informationen nicht Dritten zugänglich machen werden.

9. Vertretungen, Garantien und Entschädigung


9.1. Die Übergabefirma garantiert Celebpoker, dass sie über alle notwendigen Rechte, Lizenzen und Erlaubnisse verfügt und dass sie sich den gültigen Gesetzen, Regelungen und Verordnungen in Verbindung mit dem Vertrieb der Dienstleistung und/oder dem Celebpoker-Affiliate-Programm unterwirft.

9.2. Die Übergabefirma erklärt, Forderungen, Haftbarmachungen, Schäden, Urteile, Kosten und Auslagen an Celebpoker zu entschädigen, sofern diese durch irgendwelche verstöße oder versuchte Verstöße der Übergabefirma oder ihrer Repräsentanten verursacht werden.

10. Bestimmendes Recht


Für diese Vereinbarung gelten die Gesetze des Vereinigten Königreichs Großbritannien.